Antragsfrist für die Erstattung von baulichen Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm in der Nachtschutzzone beginnt am 22.09.2015
Antragsfrist für die Erstattung von baulichen Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm in der Nachtschutzzone beginnt am 22.09.2015
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Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm können Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm auf Antrag erstattet werden.
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