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Der Gemeinderat

Der Gemeinderat setzt sich aus 34 Ratsfrauen und Ratsherren zusammen, wobei von den darin vertretenen Fraktionen


Sitzverteilung Rat




Ratsmitglieder gestellt werden. Der hauptamtliche Bürgermeister gehört als stimmberechtigtes, 35. Ratsmitglied ebenfalls dazu.

Der Rat entscheidet in allen wichtigen Fragen, die die Gemeinde betreffen und überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. der Erlass des gesamten Ortsrechts, Bauleitplanung und wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde sowie haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten.

Die vom Rat zu fassenden Beschlüsse bedürfen der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss, der aus dem Bürgermeister und acht Beigeordneten besteht. Er beschließt über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates oder der Ortsräte bedürfen bzw. nicht in die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters fallen.

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Rat fünf Fachausschüsse gebildet. In ihnen bereiten jeweils neun Ratsmitglieder sowie zugewählte Mitglieder die Entscheidungen von Rat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeister vor. Die Zuständigkeiten hierfür sind in der Geschäftsordnung des Rates geregelt.

So befasst sich der Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss mit haushaltswirtschaftlichen Dingen und wirkt bei sonstigen Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen mit. Ebenso sind Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Sache dieses Ausschusses.

Im Schul-, Kultur- und Sportausschuss werden Belange der Schulverwaltung, Kunst und Kultur, Pflege und Förderung des Sports, um nur einige aufzuzählen, beraten. In diesem Ausschuss arbeiten auch Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter sowie der Sprecher der Sport-AG als zugewählte Mitglieder mit.

Auch im Ausschuss für Soziales, Familie, Jugend und Senioren, der sich um die kommunale Jugendarbeit, Freizeiten und Einrichtungen für die Jugend, Planung von Spiel- und Bolzplätzen, Kindertagesstätten, Horte, Senioren und Obdachlosenangelegenheiten kümmert, arbeiten vier zugewählte Mitglieder als Vertreter der Träger freier Jugendhilfe bzw. des Präventionsrates mit.

Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sind Angelegenheit des Ausschusses für Umweltschutz, Planen und Bauen. Neben Bauleitplanung, Verkehrsentwicklungsplanung und Förderung des öffentlichen Nahverkehrs werden auch Bau und Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude, Straßen, Wege und Brücken sowie Straßenbeleuchtung verhandelt. Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Straßenwidmung sind ebenfalls hier angesiedelt. Des weiteren wird sich hier mit dem Umweltschutz und umweltrelevanten Fachplanungen und Verfahren befasst. Hinzu kommt Fluglärm, Planung und Ausbau der öffentlichen Grün-, Sport- und Erholungsflächen, Wasserläufe und das Bestattungswesen.

Der fünfte Ausschuss ist der
Ausschuss für Gebäudewirtschaft, Bauen, Liegenschaftsverwaltung und Klimaschutz (GBLK)
, der ehemalige Betriebsausschuss. Der Rat hat in der konstituierenden Sitzung die Umbenennung beschlossen.


Die sieben Ortsräte der Ortschaften Altwarmbüchen, Kirchhorst, Neuwarmbüchen, Isernhagen F.B., H.B., K.B. und N.B. wahren die Belange der Ortschaft und wirken auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde hin. Sie entscheiden, solange nicht die ausschließliche Zuständigkeit des Rates gegeben ist, über in der Ortschaft gelegene öffentliche Einrichtungen, Pflege des Ortsbildes, Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen der Ortschaft, Förderung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums der Ortschaft.

Sie sind außerdem in allen wichtigen Fragen, die in besonderer Weise die Ortschaft berühren, rechtzeitig zu hören, z. B. bei Investitionsvorhaben in der Ortschaft, Flächennutzungsplanänderungen, Errichtung bzw. Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen, Straßenbenennung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von in der Ortschaft gelegenen Gemeindegrundvermögen. In allen Angelegenheiten, die die Ortschaft berühren, kann der Ortsrat außerdem Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben.

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Isernhagen) Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Isernhagen (121KB)




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