Gewerbegebiet An der Chaussee
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/199 „Gewerbegebiet – An der Chaussee“, Ortschaft Altwarmbüchen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Isernhagen hat am 11. Oktober 2012 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/199 „Gewerbegebiet – An der Chaussee“, Ortschaft Altwarmbüchen, gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen. Die Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt. Gleichzeitig hat er dem Entwurf und der dazugehörigen Begründung zugestimmt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein konkretes Bauvorhaben zu schaffen. Es soll ein Großhandel für Gabelstabler entstehen.
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,7 ha und befindet sich in der Flur 1 der Gemarkung Altwarmbüchen und umfasst die Flurstücke 104/2, 105/2, 109/4, 109/5, 140/2 und 140/3 (teilweise).
Er wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten durch die Hannoversche Straße,
- im Nordosten durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 104/3 und 98/11,
- im Südwesten durch die nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 110/21 und 110/4 und
- im Südosten durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 140/2 und 140/3.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/199 mit der Begründung wird in der Zeit vom 29. Oktober 2012 bis einschließlich 9. November 2012 im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Einsichtnahme und Erläuterung im Bau- und Planungsamt (hier: Planungsabteilung) der Gemeinde Isernhagen, Bothfelder Str. 33, 3. OG, Zi.-Nr. 318 während der allgemeinen Sprechzeiten (Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr, Mo. und Di. von 14.00 bis 15.30 Uhr sowie Do. von 14.00 bis 18.00 Uhr) bereit gehalten.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind unter anderem verfügbar:
- Umweltbericht, Arbeitsgruppe Land & Wasser vom 10.07.2012 mit Aktualisierungen vom 04.10.2012
- Schalltechnisches Gutachten, AMT Ingenieurgesellschaft mbH vom 12.09.2012
- Baugrundgutachten, Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll vom 19.03.2012
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, gerne auch per E-Mail an
Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 47 Abs. 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle, der die Satzung zum Gegenstand hat, unzulässig ist, soweit die den Antrag stellende juristische oder natürliche Person Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemeinde Isernhagen
Bau- und Planungsamt
Der Bürgermeister







