Bau- und Planungsamt
Bebauungsplan
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Kerngebiet, Geschossflächenzahl und Baugrenze: Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, die einem Bebauungsplan zu entnehmen sind. Was wie Fachchinesisch klingt, sind Festsetzungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken. Wer etwas bauen will, sollte zunächst im Rathaus nachfragen, ob es einen Bebauungsplan (kurz: „B-Plan“) gibt und was dieser festsetzt.
Ein „B-Plan“ steuert die bauliche Nutzung der Grundstücke in seinem Geltungsbereich. Zulässig ist immer das, was den Festsetzungen entspricht. Gibt der Plan ein Gewerbegebiet vor, ist Wohnen nur sehr eingeschränkt möglich. Umgekehrt kann in einem Wohngebiet kein störendes Gewerbe ausgeübt werden. In Mischgebieten ist ein ausgewogenes Verhältnis verschiedener Nutzungen angestrebt. Daneben gibt es noch Dorfgebiete, Industriegebiete, Kerngebiete und Sondergebiete.
Bebauungspläne geben auch Größenordnungen für die Bebauung vor. Das Nutzungsmaß wird bestimmt durch die Anzahl der Vollgeschosse, die Grund- bzw. die Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ). Diese beiden Zahlen legen das prozentuale Verhältnis zwischen der überbaubaren bzw. in sämtlichen Geschossebenen erreichbaren Fläche und der Grundstücksgröße fest. Baugrenzen oder Baulinien setzen fest, auf welchen Grundstücksteilen Gebäude stehen dürfen. Zudem kann die Bauweise geregelt sein. Auch Verkehrs-, Wald- und Grünflächen sowie Gewässer können in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, ebenso wertvolle Bäume oder Pflanzstreifen.
Bei der Aufstellung eines „B-Plans“ sind eine Reihe politischer Beratungen und Beschlüsse erforderlich. Auch die Öffentlichkeit ist zu beteiligen. Spätestens während einer einmonatigen öffentlichen Auslegung kann jedermann seine Stellungnahme abgeben. Der abschließende Satzungsbeschluss des Rates muss ortsüblich bekannt gemacht werden, erst danach ist der Plan rechtskräftig.
Hier finden Sie aktuelle Bauleitplanverfahren und Bebauungspläne.
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