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Flächennutzungsplan

Details
Bau- und Planungsamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Heike Uphoff 0511 6153-240 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Details
Planungsabteilung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Michaela Austermann 0511 6153-248 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Benjamin von Ahlen 0511 6153-249 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Anne-Katrin Beyer 0511 6153-242 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Foto_F-Plan_Internet

Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes.
Beachten Sie bitte auch die Informationen zu laufenden Verfahren in der Rubrik
"Aktuelle Bauleitplanung"

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan im Maßstab 1: 10.000 gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Er wird auch vorbereitender Bauleitplan genannt, weil seine Regelungen anders als bei einem Bebauungsplan nicht unmittelbar in das Bodenrecht eingreifen. Etwa alle 15 Jahre wird ein Flächennutzungsplan (kurz: „F-Plan“) grundsätzlich überarbeitet bzw. neu aufgestellt. Dies ist ein längerer Planungsprozess mit intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit und diverser Fachbehörden. Am Ende steht der sogenannte Feststellungsbeschluss des Rates sowie die Genehmigung durch die vorgesetzte Behörde.

Wie der Name schon sagt, stellt der Flächennutzungsplan in erster Linie Nutzungen der unterschiedlichen Bereiche dar: Bauflächen (unterschieden nach Wohnbau-, Misch-, Gewerbe-, Sonderbaufläche, usw.) ebenso wie Wald- und Wasserflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft. Auch Verkehrsflächen sind enthalten, jedenfalls zumindest das klassifizierte Straßennetz und – falls vorhanden – Bahnstrecken und Kanäle. Außerdem enthält der Plan Symbole für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Schulen, Kitas, Spielplätze, Kirchen, Feuerwehren, etc). Darüber hinaus sind viele weitere Darstellungen möglich.

Der Flächennutzungsplan stellt immer eine Verknüpfung von Ist-Zustand mit Zukunftszielen dar. Die Darstellungen übergeordneter Fachplanungen – zum Beispiel des Regionalen Raumordnungsprogramms – müssen beim „F-Plan“ von der Gemeinde berücksichtigt werden. Wichtig ist auch, dass alle Bebauungspläne aus seinen Darstellungen entwickelt werden müssen. Wegen dieses Entwicklungsgebots des Baugesetzbuchs muss der Flächennutzungspläne auch ständig für Teilbereiche geändert werden. Für den im Jahr 2000 neu aufgestellten „F-Plan“ der Gemeinde Isernhagen ist zur Zeit bereits die 24. Änderung im Verfahren. Für die Jahre 2012 bis 2014 ist eine große Änderung für das gesamte Gemeindegebiet vorgesehen.





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