Englisch / English Frankreich / France Polen / Polska Ungarn / Magyarország Deutsch / German

Isernhagen



SekundÀre Navigation

  • Home
  • Virtuelles Rathaus
    • Ämter
    • Wer macht was?
    • Ansprechpartner
    • Lebenslagen
    • Formulare
  • Bürger
  • Tourismus
  • Wirtschaft
  • Kontakt
  • Impressum
  • Sitemap
  • Bildergalerie
  • Film über Isernhagen

Container-Bereich

Stichwortsuche



Wetter in Isernhagen

Wetter Isernhagen
 
Wetter

Informationssystem Politik / Bürger in Isernhagen

Informationssystem Politik / Bürger in  Isernhagen

Gemeinde- informationssystem (Bebauungspläne)

Gemeinde-    informationssystem (Bebauungspläne)

Aktuelle Bauleitplanung / Komm. Baugrundstücke

Aktuelle Bauleitplanung / Komm. Baugrundstücke
Pläne, Erläuterungen, Informationen und mehr....

Veranstaltungen

Heute
Suche
letzten Monat anzeigen
Mai 2013
nächsten Monat anzeigen
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
18     1 2 3 4 5
19 6 7 8 9 10 11 12
20 13 14 15 16 17 18 19
21 20 21 22 23 24 25 26
22 27 28 29 30 31    

Zuhause sicher

Zuhause sicher
Eine Initiative Ihrer Polizei

Aktuelle Verkehrslage

Aktuelle Verkehrslage
rund um Isernhagen und Hannover.....

Fahrplanauskunft

Fahrplanauskunft
für Niedersachsen und Bremen

Gemeindeplan

Gemeindeplan


Content-Bereich

Diese Seite drucken

Wohngeld

Details
Abteilung Soziales
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Regina Heina 0511 6153-212 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Gabriele Gauthier 0511 6153-211 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben.

Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Haushaltsgröße, das Einkommen der Haushaltsmitglieder und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

  • Wohngeldrechner (überschlägige Berechnung) Auskunft zur Höhe des Wohngeldes



An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Stadt, Gemeinde und der Samtgemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Was muss ich mitbringen?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung .

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

  • Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - "Wohngeld - Ratschläge und Hinweise"



Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 20.02.2012




Footer-Bereich

CITYWERK 2013
Zum Anfang der Seite