Lebenslagen
Katholische Taufe
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, brauchen Sie es im Regelfall nur bei dem für Ihren Wohnort/Straße zuständigen Pfarramt zur Taufe anzumelden. Dabei werden Sie zu einem "Taufgespräch" eingeladen, oft zusammen mit anderen Eltern, die ebenfalls ihr Kind in der Gemeinde taufen lassen möchten.
Bei diesem Gespräch wird man mit Ihnen über Ihren Glauben sprechen und auch über ihren Wunsch, ihr Kind taufen zu lassen; außderdem wird man den Ablauf des Taufritus erklären.
Für die Taufe wird vorausgesetzt, daß eine entsprechende religiöse Erziehung gewährleistet ist. Wenn weder ein Elternteil noch sonst ein in der Erziehung des Kindes beteiligte Person dies leisten kann, kann der Pfarrer die Taufe aussetzen, bzw einen Taufaufschub vorschlagen, bis sich die Situation geändert hat, bzw das Kind alt genug ist und aus eigenem Antrieb die Taufe erbittet. Die Taufe darf nur gespendet werden, wenn es moralisch sicher erscheint, daß das Kind auch in den Glauben hinein erzogen wird. Die Zugehörigkeit der Eltern zur katholischen Kirche und deren persönliche religiöse Situation ist im Prinzip nicht Vorbedingung einer Taufe. Dieses spezielle Problem ergibt sich lediglich bei der Taufe von noch unmündigen Kleinkindern durch kirchlich und religiös uninteressierte Eltern und wenn zudem auch weder Paten noch Großeltern in der religiösen Erziehung ersatzweise einspringen können.
Die Logik des Taufaufschubes ist hier sicherlich verstehbar. Vor allem auch im Hinblick auf das zu taufende Kind ist die Frage, inwieweit diesem der Zwiespalt zumutbar ist, der sich zwischen der Lebenspraxis der Eltern auf der einen Seite und dem Anspruch aus dem Religionsunterricht und seiner Gemeindezugehörigkeit auf der anderen Seite ergibt (etwa anläßlich der Erstkommunion). Voraussetzung der Taufzulassung ist in keinem Fall die kirchliche Heirat der Eltern.
Der Pate, der ins Taufbuch eingetragen wird, muß katholisch sein, bei mehreren Paten müssen nicht alle katholisch sein. Der (katholische Haupt-)Pate muß unter Umständen einen Taufschein vorlegen. Die Taufe des Kindes wird von Pfarrbüro im Familienstammbuch eingetragen. Die Taufe muß nicht in der Heimatgemeinde stattfinden und nicht durch den Heimatpfarrer gespendet werden. Dies kann zum Beispiel auch im Krankenhaus oder im Heimatort der Großeltern geschehen. Die Taufe wird von dort an die zuständige Heimatgemeinde weitergemeldet. Grundsätzlich ist aber eine Tauffeier in der Ortsgemeinde vorzuziehen, da Taufe eben auch ein öffentliches Ereignis ist: Die Pfarrgemeinde erhält ja mit diesem Eintritt ein neues Mitglied. Sie soll und darf daher nicht ausgespart werden bei diesem Sakrament.
Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz
Bothfelder Str. 15
30916 Isernhagen-Altwarmbüchen
Telefon 0511 / 6139017
Kath. Pfarramt St. Paulus
Mennegarten 2
30938 Burgwedel
Telefon 05139 / 4916
(zuständig für Isernhagen-Dorf)

Bei diesem Gespräch wird man mit Ihnen über Ihren Glauben sprechen und auch über ihren Wunsch, ihr Kind taufen zu lassen; außderdem wird man den Ablauf des Taufritus erklären.
Für die Taufe wird vorausgesetzt, daß eine entsprechende religiöse Erziehung gewährleistet ist. Wenn weder ein Elternteil noch sonst ein in der Erziehung des Kindes beteiligte Person dies leisten kann, kann der Pfarrer die Taufe aussetzen, bzw einen Taufaufschub vorschlagen, bis sich die Situation geändert hat, bzw das Kind alt genug ist und aus eigenem Antrieb die Taufe erbittet. Die Taufe darf nur gespendet werden, wenn es moralisch sicher erscheint, daß das Kind auch in den Glauben hinein erzogen wird. Die Zugehörigkeit der Eltern zur katholischen Kirche und deren persönliche religiöse Situation ist im Prinzip nicht Vorbedingung einer Taufe. Dieses spezielle Problem ergibt sich lediglich bei der Taufe von noch unmündigen Kleinkindern durch kirchlich und religiös uninteressierte Eltern und wenn zudem auch weder Paten noch Großeltern in der religiösen Erziehung ersatzweise einspringen können.
Die Logik des Taufaufschubes ist hier sicherlich verstehbar. Vor allem auch im Hinblick auf das zu taufende Kind ist die Frage, inwieweit diesem der Zwiespalt zumutbar ist, der sich zwischen der Lebenspraxis der Eltern auf der einen Seite und dem Anspruch aus dem Religionsunterricht und seiner Gemeindezugehörigkeit auf der anderen Seite ergibt (etwa anläßlich der Erstkommunion). Voraussetzung der Taufzulassung ist in keinem Fall die kirchliche Heirat der Eltern.
Der Pate, der ins Taufbuch eingetragen wird, muß katholisch sein, bei mehreren Paten müssen nicht alle katholisch sein. Der (katholische Haupt-)Pate muß unter Umständen einen Taufschein vorlegen. Die Taufe des Kindes wird von Pfarrbüro im Familienstammbuch eingetragen. Die Taufe muß nicht in der Heimatgemeinde stattfinden und nicht durch den Heimatpfarrer gespendet werden. Dies kann zum Beispiel auch im Krankenhaus oder im Heimatort der Großeltern geschehen. Die Taufe wird von dort an die zuständige Heimatgemeinde weitergemeldet. Grundsätzlich ist aber eine Tauffeier in der Ortsgemeinde vorzuziehen, da Taufe eben auch ein öffentliches Ereignis ist: Die Pfarrgemeinde erhält ja mit diesem Eintritt ein neues Mitglied. Sie soll und darf daher nicht ausgespart werden bei diesem Sakrament.
Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz
Bothfelder Str. 15
30916 Isernhagen-Altwarmbüchen
Telefon 0511 / 6139017
Kath. Pfarramt St. Paulus
Mennegarten 2
30938 Burgwedel
Telefon 05139 / 4916
(zuständig für Isernhagen-Dorf)






