Seiteninhalt

Jugend

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Bürgertelefon zur Pflegeversicherung


Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten.

Über Einzelheiten zum PNG informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.

Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vermittelt

  • gesetzliche Grundlagen,
  • klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche,
  • nimmt Anregungen auf,
  • vermittelt Adressen und Ansprechpartner.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Text überprüft durch das Bundesministerium für Gesundheit