Baumfällgenehmigung
Dennoch können Bäume und Sträucher nicht wahllos entfernt werden, da für einige Gehölze, hauptsächlich heimische Laubbäume, ein Schutz besteht über:
- die Ausweisung als Naturdenkmal
- die Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes
- die Bestimmungen einer Baugenehmigung.
Sollten Sie beabsichtigen auf Ihrem Grundstück einen Baum zu entfernen wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die Gemeinde Isernhagen.
Leistungsbeschreibung
In manchen Kommunen Niedersachsens unterliegen Bäume einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben einige Kommunen in Niedersachsen eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume wie unter die Schutzbestimmungen fallen.