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Ehrenamtskarte beantragen

In Niedersachsen sind 3,2 Millionen Menschen freiwillig für das Gemeinwohl tätig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und tragen zu einem lebenswerten Niedersachsen bei. Für diesen Einsatz gebührt allen bürgerschaftlich Aktiven Dank. Er ist unbezahlbar und verdient öffentliche Würdigung.

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.

Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Ehrenamtskarte in der Gemeinde Isernhagen


In seiner Sitzung am 17. Juni 2010 beschloss der Rat die Beteiligung der Gemeinde Isernhagen an der Einführung der Niedersächsischen Ehrenamtskarte (E-Karte).

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten soll bei den zahlreichen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgerns mit mehr als bloßen Worten ein herzliches “Dankeschön” für die Zeit und Kraft gesagt werden, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und zahlreichen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art sowie sonstige Vergünstigungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen kann im Internet unter www.freiwilligenserver.de eingesehen werden.

Die Gemeinde Isernhagen möchte beginnend folgende Vergünstigungen anbieten:

  • kostenloses Ausleihen von Stehtischen
  • Ermäßigung der Gebühr für die Nutzung der Begegnungsstätten für Privatfeiern um 20 %
  • kostenlose Büchereikarte
  • kostenloses Ausleihen einer Buttonmaschine.

Firmen, die Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber/innen geben möchten, wenden sich bitte an das Ordnungs- und Sozialamt.

Wer kann die E-Karte bekommen?

Die E-Karte kann erhalten, wer sich in Isernhagen

  • mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • seit mindestens drei Jahren oder seit Bestehen der Organisation
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
  • in einer Organisation ehrenamtlich engagiert und zum Stichtag mindestens 18 Jahre alt ist.

Niedersächsische Ehrenamtskarte
Im Rahmen der Digitalisierung wurde in Niedersachsen das Verfahren für die Beantragung der Ehrenamtskarte neu geregelt. Wie die Region Hannover mitgeteilt hat, muss die Antragstellerin/der Antragsteller das Antragsformular nicht mehr bei der Gemeinde einreichen, sondern beantragt die Ausstellung online über

www.freiwilligenserver.Ehrenamtskarte oder über  www.freiwilligenserver.de . Diesen Onlineantrag muss sich die Antragstellerin/der Antragsteller dann ausdrucken und bei ihrem/seinem Verein/Organisation bestätigen lassen. Diese Bestätigung muss dann ohne Beteiligung der Gemeinde direkt an die Region Hannover geschickt werden.

Personen, die bereits eine Ehrenamtskarte besitzen und bei der Antragstellung angegeben haben, dass sie über deren Ablauf informiert werden wollen, bekommen automatisch einen Link zum Formular. Dieses geänderte Antragsverfahren tritt ab sofort in Kraft.

Beachten Sie bitte auch unsere:

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Voraussetzungen

  • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
  • Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (JugendleiterCard) und unter 21 Jahre alt sind, muss Ihr freiwilliges Engagement mindestns seit einem Jahr bestehen.
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
  • Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mithilfe eines Online-Formulars erstellen Sie Ihren individuellen Antrag als PDF-Datei. Diesen Antrag müssen Sie auf Papier ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen, von der Organisation, für die Sie tätig sind, ebenfalls unterzeichnen lassen und schließlich in Papierform einreichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit der unterschiedlichen Vergabemodalitäten in den jeweiligen Kommunen. Durchschnittlich können Sie von einer vier- bis sechswöchigen Bearbeitungsdauer ausgehen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehrenamtskarte kann ab auf dem FreiwilligenServer auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen. Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.

Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.