Gewässerschutzberatung Förderung
Die Gewässerschutzberatung leistet einen wichtigen Beitrag zum Trinkwasserschutz. Durch Informations- und Beratungsangebote für Akteure aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus dem Produktionsgartenbau soll die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer vorangetrieben werden. Eine Aufklärung und Sensibilisierung land- und forstwirtschaftlicher Akteure durch zertifizierte Beratungseinrichtungen soll auch künftig eine hohe Qualität des Trinkwassers sowie des Grund- und Oberflächenwassers sicherstellen.
Gefördert werden Maßnahmen in Form von Informations- und Beratungsleistungen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erreichen und zum Erhalt des guten Zustands oder Potenzials von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern, u. a. auch der Ems, nach der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik (EG-WRLL).
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
- Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EG-WRRL)
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung)
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.