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Personalausweis Ausgabe
Leistungsbeschreibung
Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis
- Bei Verlust:
- anderer Identitätsnachweis
- PIN-Brief der Bundesdruckerei
- ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Personalausweis kann 5 Tage, nach der Zustellung des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei, abgeholt werden.
Rechtsgrundlage
- Personalausweis
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung