Begegnungsstätten
Kommunale Begegnungsstätten
In nahezu allen Ortschaften in Isernhagen befinden sich Begegnungsstätten in kommunaler Trägerschaft.
Eine Nutzung erfolgt durch die, in der Gemeinde Isernhagen vorhandenen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen zu gemeinnützigen, kulturellen, jugendpflegerischen, kommunalen, staatsbürgerlichen, kirchlichen, gesellschaftlichen oder sportlichen Zwecken.
Auf Antrag können die Begegnungsstätten im Einzelfall auch für private Feiern genutzt werden. Die Nutzungsgebühr beträgt 120,- € pro Tag.
In der Regel ist ein großer Veranstaltungsraum mit angeschlossener Küche, ausgestattet mit Herd, Kühlschrank, Spülmaschine, Kaffeemaschine sowie Geschirr und Besteck, entsprechend der Anzahl der Sitzgelegenheiten, vorhanden.
Alle Begegnungsstätten befinden sich inmitten einer Wohnbebauung. Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft ist die zeitliche Ausdehnung der Veranstaltungen auf 22.00 Uhr begrenzt. In Ausnahmen kann eine Erweiterung bis 24.00 Uhr gestattet werden.
In allen öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Isernhagen besteht ein absolutes Rauchverbot.
Tiere dürfen grundsätzlich nicht zu den Veranstaltungen mitgebracht werden.
Begegnungsstätte Altwarmbüchen
Begegnungsstätte Kirchhorst
Begegnungsstätte Neuwarmbüchen
Begegnungsstätte Isernhagen F.B.
Begegnungsstätte Isernhagen H.B.
Begegnungsstätte Isernhagen N.B. Buhrsche Stiftung
Begegnungsstätte Buhrsche Stiftung
Am Ortfelde 74
Nächste Bushaltestelle "Auf dem Windmühlenberge"
Ausstattung:
Tische und Stühle für 60 Personen
Großküchenkaffeemaschine
Mikrowelle, großer Kühlschrank f. Getränke
Sonstiges: Sehr schönes Außengelände. Der Ablauf der Trauungen darf nicht beeinträchtigt werden.