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Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren


Sie wollen als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans benennen? Dann müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren.

In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung der betreffenden Person wesentlich sind in Bezug auf:

  • Zuverlässigkeit
  • Sachkunde
  • ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben

Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.

Als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen müssen Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren.

Sie können die Anzeige per Post, per E-Mail oder online über das MVP-Portal einreichen.

1. Einreichung per Post oder E-Mail

  • Als Institut füllen Sie das Formular "Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" (PVVALSI, Anlage 2 AnzV) aus.
  • Das ausgefüllte Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten" (PVZLSI, Anlage 2a AnzV) und der Lebenslauf müssen von der Person eigenhändig unterschrieben und mit einem Datum versehen sein.
  • Wenn Ihr Kreditinstitut einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehört oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft wird, reichen Sie Ihre Anzeige bitte über den Prüfungsverband oder Sparkassen- und Giroverband ein.
  • Schicken Sie andernfalls die ausgefüllten Formulare, den Lebenslauf und die weiteren erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail direkt an die BaFin und die Deutsche Bundesbank.

2. Einreichung über das MVP-Portal

  • Gehen Sie auf der Internetseite der BaFin zum MVP-Portal.
  • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto haben, registrieren Sie sich als Melderin oder Melder des Instituts beim MVP-Portal und beantragen Sie die Zulassung zum Fachverfahren Personenanzeigen: "KWG / Formulare für Unternehmen".
  • Füllen Sie als Melderin oder Melder des Instituts im MVP-Portal das Formular "Bestellanzeige ARM/VRM" aus und senden es ab.
  • Die bestellte Person wird elektronisch über die Anzeige informiert und um Registrierung im MVP-Portal gebeten.
  • Die Person füllt im MVP-Portal die Formulare "Lebenslauf ARM/VRM" und "Zuverlässigkeitserklärung ARM/VRM" aus und sendet diese dort ab.
  • Die von der Person ausgefüllten Formulare werden über die MVP an Ihr Institut übersandt. Nach deren Prüfung bestätigen Sie die Anzeige mit dem Formular "Bestätigung Einreichungen".
  • Wenn Ihr Kreditinstitut einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehört oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft wird, wird die Anzeige zunächst über die MVP an den Prüfungsverband oder Sparkassen- und Giroverband zur Freigabe gesandt. Andernfalls wird die Anzeige unmittelbar an die BaFin und die Deutsche Bundesbank übermittelt.
  • Nachreichungen können Sie oder die bestellte Person mit dem Formular "Nachlieferungen / allgemeine Mitteilungen ARM / VRM" übersenden.
  • Sofern nach Abschluss der Prüfung seitens der Aufsicht keine Einwände gegen die Bestellung der Person bestehen, erhalten die Beteiligten eine entsprechende Benachrichtigung im MVP-Postfach.

Über nachträgliche Änderungen informieren Sie oder die bestellte Person bitte mit dem Formular "Nachlieferungen / allgemeine Mitteilungen ARM / VRM".

Die Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans muss der Deutschen Bundesbank oder der BaFin unter Angabe der folgenden Informationen mitgeteilt werden:

  • Tatsachen, die zur Beurteilung der folgenden Punkte notwendig sind:
    • Zuverlässigkeit
    • Sachkunde
    • ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben
  • Neue Tatsachen, die sich auf die ursprüngliche Beurteilung der folgenden Punkte erheblich auswirken:
    • Zuverlässigkeit
    • Sachkunde
    • ausreichende zeitliche Verfügbarkeit

Diese Tatsachen müssen Sie sofort mitteilen, nachdem Sie von ihnen erfahren haben.

1. Einreichung per Post oder E-Mail:

  • Formular "Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" (PVVALSI, Anlage 2 AnzV)
  • Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten (PVZLSI, Anlage 2a AnzV)
  • lückenloser, unterschriebener Lebenslauf mit folgenden Angaben:
    • Namen, sämtliche Vornamen und Geburtsname
    • Geburtstag und Geburtsort
    • Wohnsitz
    • Staatsangehörigkeit
    • eine eingehende Darlegung der fachlichen Vorbildung
    • die Namen aller Unternehmen, für die diese Person tätig ist oder gewesen ist
    • Angaben zur Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten

Der Schwerpunkt des Lebenslaufs hat auf den Stationen des Berufslebens zu liegen. Bei den einzelnen Stationen ist nicht nur das Jahr, sondern auch der Monat des Beginns und des Endes einer Tätigkeit anzugeben.

  • gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder Europäisches Führungszeugnis (wird beim Bundesamt für Justiz beantragt und von dort unmittelbar an die BaFin versandt)
  • gegebenenfalls ausländische Führungszeugnisse

2. Elektronische Einreichung über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP-Portal):

  • Formular "Bestellanzeige ARM/VRM"
  • Formular "Zuverlässigkeitserklärung ARM/VRM"
    • Upload: Auszug aus dem Gewerbezentralregister und gegebenenfalls ausländische Führungszeugnisse
  • Formular "Lebenslauf ARM/VRM" (siehe Ausfüllhinweise)
    • Upload: gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
  • Formular "Bestätigung Einreichungen"
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder Europäisches Führungszeugnis (wird beim Bundesamt für Justiz beantragt und von dort unmittelbar an die BaFin versandt)

Für die Information müssen Sie nichts bezahlen.

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
 

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

11.12.2023