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Begegnungsstätten

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Gewalt gegen Frauen


Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines speziellen Beratungsangebotes, das von Beratungsstellen für vergewaltigte und von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen, von Anlauf- und Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen und von Frauennotrufen bereitgestellt wird. Das Beratungsspektrum reicht von akuter Krisenintervention über die Einzelberatung bis zu längerfristigen Gruppenberatungen. Die Angebote sind kostenlos, die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Beratungsstellen. Beratungsstellen in Ihrer Region können Sie über die Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung finden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Was sollte ich noch wissen?