Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Schmutzwasser
In der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Isernhagen ist der Anschluss- und Benutzungszwang für das Gemeindegebiet verbindlich festgelegt.
So ist jede/r Grundstückseigentümer/in im Regelungsbereich dieser Satzung verpflichtet, sein/ihr Grundstück an die zentrale Schmutzwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang). Weiterhin ist er/sie dann verpflichtet, das gesamte auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser in die Schmutzwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang).
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann auf Antrag ausgesprochen werden, wenn der Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Schmutzwasseranlage für den/die Grundstückseigentümer/in unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls unzumutbar ist.
Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe bei der Gemeinde schriftlich einzureichen; er ist von dem/der Grundstückseigentümer/in mit Datumsangabe zu unterschreiben. Die Gemeinde kann ergänzende Unterlagen fordern, wenn diese zur Beurteilung erforderlich sind.