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Bürgerpreis

Nach Artikel II § 6 der Satzung über die Anerkennung besonderer Verdienste um die Gemeinde Isernhagen vom 15.09.2016 verleiht die Gemeinde Isernhagen in Abständen von 2 Jahren einen Bürgerpreis für uneigennützige, besondere Betätigung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Isernhagen.

Das Besondere der Betätigung soll in der allgemeinen Bedeutung, der Auswirkung für die spezifischen Belange der Gemeinde, vor allem aber in ihrem gestaltenden Charakter in den Bereichen Umwelt, Soziales, Bildung und Kultur liegen.

Es wird ein Geldpreis in Höhe von 2.000,00 € ausgesetzt; der Preis wird mit einer Urkunde verliehen.

Der Preis kann jeder natürlichen oder juristischen Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft oder Institution verliehen werden, die ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsort bzw. ihre Geschäftsniederlassung in Isernhagen haben. Der Preis kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Eine wiederholte Preisverleihung ist nicht möglich.


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