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06.06.2023

Hundekot - sauber ist schöner

Das Ordnungs- und Sozialamt erhält immer wieder Beschwerden über mit Hundekot verschmutzte Gehwege, Kinderspielplätze und vor allem öffentliche Grünanlagen.

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Geschäfte ihrer Vierbeiner zu entfernen.

Tierhalter/innen oder Begleitpersonen der Hunde werden daher gebeten, Verunreinigungen der genannten Verkehrsflächen durch die Tiere unverzüglich zu beseitigen.
Wir sind der Überzeugung, dass Sie nicht zu den rücksichtslosen und damit verantwortungslosen Hundehaltern zählen. Aber wie informiert und überzeugt man die Uneinsichtigen? Durch Ihre Mithilfe, durch freundliche Aufklärung!

Und was ist mit der Hundesteuer?
Viele Hundehalterinnen und Hundehalter halten die Hundesteuer für eine Reinigungsgebühr. Dies ist nicht richtig. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen dem allgemeinen Haushalt der Kommune zu.

Hier noch einige Tipps zum Umgang mit Hunden und Mitmenschen:

Hundekot dort vermeiden, wo er stört
Den Platz für das „Geschäft“ wählt der Hundehalter aus! Wer den Kot seines Hundes auf Gehwegflächen oder in öffentlichen Grünanlagen belässt und wer seinen Hund auf Kinderspielplätzen führt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.

Wenn es doch passiert: beseitigen!
Plastiktüten hat jeder. Sie lassen sich überall hin mitnehmen und sind gut geeignet, den Hundekot aufzuheben und anschließend geruchsfrei zu verschließen (wie ein Handschuh über die Hand stülpen – Tüte umkrempeln – Tüte verknoten – fertig).
Die Tüte kann dann in den Hausmüll oder in jeden öffentlichen Papierkorb geworfen werden. Bitte halten Sie sich an diese Tipps und zeigen Sie Verständnis, wenn andere Sie darauf ansprechen. Gegenseitige Rücksichtnahme bewirkt viel.