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Beachtung der Brut- und Setzzeit 

Hunde-Anleinpflicht

Wie jedes Jahr bringt der Frühling das Aufblühen der Natur mit sich. Dies geschieht im Bereich der Flora, ebenso wie in der Tierwelt. Aus Rücksicht auf diese, bittet das Ordnungsamt um die Beachtung der Brut- und Setzzeit im Zeitraum vom 01.04. bis zum 15.07. gemäß § 33 Abs.1 Nr.1 b des niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Auf folgendes muss geachtet werden:
- Hecken, Büsche und Bäume dürfen in dieser Zeit nur unter besonderer Vorsicht zurückgeschnitten werden, um möglicherweise darin nistende Tiere nicht zu gefährden.
- Hundehalter/innen müssen die Leinenpflicht in dieser Zeit einhalten, um besonders in Bodennähe brütende Vögel zu schützen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Sozialamtes gerne zur Verfügung.
Tel: 0511 6153-3214 oder per Email: ordnungsamt@isernhagen.de