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Dreharbeiten und Luftaufnahmen im öffentlichen Straßenraum Durchführen
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Die vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten im Straßenbereich oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm für das jeweilige Jahr aufgenommen. ...