Volltextsuche
Es wurden 4403 Treffer gefunden
Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben der betreffenden ...
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte billigen lassen
Mit dem Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen können sich Anlegerinnen und Anleger vor dem Kauf über das Anlageprodukt und den Emittenten informieren. In Deutschland ist es gesetzlich verpflichtend, für Vermögensanlagen einen zugehörigen Verkaufsprospekt ...
Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, der Sachkunde und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben der betreffenden Person ...
Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete bedeutende Beteiligungen an Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren
Sobald Sie beabsichtigen, allein oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an einem Kreditinstitut oder einem Finanzdienstleistungsinstitut in Deutschland zu erwerben (interessierter Erwerber), müssen Sie die Deutsche ...
Anlagebedingungen für neu eingerichtete Investmentfonds genehmigen lassen
Laut gesetzlicher Definition gilt als Investmentvermögen ein Organismus für gemeinsame Kapitalanlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital sammelt, um es entlang einer fixen Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren. Nicht ...
Veröffentlichung von Vermögensanlagen-Informationsblättern gestatten lassen
Mit dem VIB gemäß §§ 2a, b, 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) können sich Anlegerinnen und Anleger vor dem Kauf über das Anlageprodukt und den Emittenten informieren. In Deutschland ist es gesetzlich verpflichtend, für bestimmte ...