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Schwangerschaftswegweiser

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Hausnummer: Festsetzung


Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

  • Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
  • Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

Hausnummervergabe

Erkennbarkeit der Hausnummern kann Leben retten!

Für das Rettungswesen ist die gute Erkennbarkeit der Hausnummern von entscheidender Bedeutung. Eine langwierige Hausnummernsuche bewirkt u.U. einen solchen Zeitverlust, dass erfolgversprechende Maßnahmen für Leben und Gesundheit des betroffenen Notfallpatienten nicht mehr eingeleitet werden können. Im eigenen, aber auch im Interesse der Mieter werden die Grundstückseigentümer gebeten, evtl. fehlende Hausnummern anzubringen bzw. verdeckte Hausnummern sichtbar zu machen.

Die Verpflichtung für den Grundeigentümer zur Nummerierung von Grundstücken ergibt sich aus der Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Isernhagen.

Aufgrund dieser Verordnung sind die Hausnummern u.a. unmittelbar neben oder über dem Hauseingang deutlich lesbar anzubringen. Bei Grundstücken, bei denen der Hauseingang an der Seite oder an der Rückseite des Gebäudes liegt, ist die Hausnummer an der Grundstücksgrenze oder an die Vorderseite des Gebäudes zu befestigen. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage