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Schwangerschaftswegweiser

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Wählbarkeitsbescheinigung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

An wen muss ich mich wenden?

Den Vordruck, auf dem die Wählbarkeit bescheinigt wird, gibt die für die jeweilige Wahl zuständige Wahlleitung aus.
Die Zuständigkeit, die Wählbarkeit zu bescheinigen, liegt für die Bewohner der Gemeinde Isernhagen bei der Gemeinde Isernhagen. Die Bestätigung erfolgt durch das Bürgerbüro.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllte Wählbarkeitsbescheinigung.

Welche Gebühren fallen in Isernhagen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Jede Wahl hat ihr eigenes Wahlgesetz und dadurch eigene Fristen. Bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an die für die jeweilige Wahl zuständige Wahlleitung.