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Bürgerservice

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Vorsorgevollmacht

Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung.

Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln.
Die gewünschte/n bevollmächtigte/n Person/en sollten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einbezogen werden, weil sie diese ebenfalls unterschreiben müssen. Die bevollmächtige Person ist dem Gericht nicht rechenschaftspflichtig.