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Bürgerservice

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Mobilfunkmasten - kommunale Informationen


Jeder hat ein Handy, aber wer will schon einen Mobilfunkmast direkt neben oder auf seinem Haus? Informationen zu Standorten, Bürgeraktivitäten, Ausbauvorhaben etc. geben die Städte, Gemeinden und Landkreise.

Mobilfunk

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Mobilfunkmast

Ein Handy hat fast jeder, Mobilfunk soll allen Bürgern zugänglich sein. Gleichzeitig ist aber auch die Sicherheit für die Bevölkerung zu beachten. Ziel ist dabei, den sogenannten “Elektrosmog” im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes möglichst niedrig zu halten. Das ist nicht immer einfach, denn schon heute ist die Dichte von Funktürmen in der Landschaft und Antennenanlagen auf Gebäuden unübersehbar geworden. Allein in der Gemeinde Isernhagen gibt es bisher 17 Standorte von Mobilfunksendeanlagen, davon 9 auf Dächern, 5 auf freistehenden Türmen und 3 auf Hochspannungsmasten.

Neben dem herkömmlichen GSM-Mobilfunkstandard ist UMTS (Universal Mobile Telecommunication System) auf den Markt gekommen. Diese Technologie bietet interessante Möglichkeiten wie verbesserte Sprachqualität, mobilen Zugang zum Internet sowie den Versand multimedialer Informationen mit verbesserter Bildübertragung. UMTS erfordert jedoch aufgrund geringerer Reichweite zusätzliche Sendestationen. Das Gleiche gilt für LTE (Long Term Evolution), dieser neue Mobilfunkstandard wird jetzt aufgebaut und dient zunächst vorrangig zur Breitbandversorgung ländlicher Räume.

Für die Standortfindung von Handy-Sendern ist eine „Verbändevereinbarung“ bedeutsam, die im Jahr 2001 zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkfirmen geschlossen wurde. Danach haben sich die Netzbetreiber freiwillig verpflichtet, die Städte und Gemeinden frühzeitig über ihre Planungen zu informieren und kommunale Standortvorschläge zu prüfen. 

Welche Sicherheiten für Mobilfunksendeanlagen oder Basisstationen einzuhalten sind, ist international unterschiedlich geregelt. In der Bundesrepublik sind die rechtlich zwingenden Grenzwerte in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegeben. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte unterliegt der Kontrolle der Bundesnetzagentur. Diese prüft vor Inbetriebnahme und auch unangemeldet während des Betriebs die Grenzwerteinhaltung. Dazu werden für jeden Standort nicht nur die elektromagnetischen Felder der jeweiligen Basisstation sondern auch die von anderen in der Nähe befindlichen ortsfester Sendeanlagen berücksichtigt. Die Emissionen müssen in der Summe unterhalb des geltenden Grenzwertes liegen.

In Isernhagen hat der Rat bereits im Jahr 2002 beschlossen, den Netzbetreibern vorrangig kommunale Grundstücke für die Sendeanlagen anzubieten und hierfür die Einhaltung deutlich empfindlicherer Grenzwerte zu fordern und vertraglich zu vereinbaren. Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz ist bei Einhaltung der Grenzwerte, der 26. BImSchV, nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mit nachteiligen Gesundheitswirkungen zu rechnen.
Die zentralen Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms sagen aus, dass frühere Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen hochfrequenter Felder nicht bestätigt werden konnten. Neue Hinweise auf mögliche gesundheitsrelevante Wirkungen wurden nicht gefunden. Die Ergebnisse geben deshalb insgesamt keinen Anlass, die bestehenden Grenzwerte zu korrigieren. Einige Fragen zu möglichen Langzeitrisiken oder zu den Wirkungen auf Kinder und Jugendliche konnten jedoch nicht abschließend beantwortet werden. Aufgrund dessen besteht weiterhin Forschungsbedarf zu der Frage, ab welchem Grenzwert Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können.