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Bürgerservice

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Umweltverträglichkeitsprüfung

Für eine Vielzahl von Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen z. B. Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen bzw. -anlagen oder Intensivtierhaltung.

In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient ("Huckepack-Verfahren").
 

Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Strategische Umweltprüfung wird ebenfalls über das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung geregelt und umfasst die Prüfung von Plänen und Programmen.

Auch der Landschaftsplan (LP) bzw. dessen (Teil-)Fortschreibung, die auf eine Erhaltung und Entwicklung der abzielen, gehören formal zu den Plänen, bei denen obligatorisch eine Strategischen Umweltprüfung (SUP) durchzuführen ist.

Aufgabe der SUP ist es, die durch die Planung voraussichtlich auftretenden erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des UVP Gesetzes (UVPG) zu ermitteln und zu bewerten.

Die öffentliche Auslegung der SUP ist laut Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben und ist aus diesen formalen Gründen auch für die Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Isernhagen erforderlich

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz