Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen.
Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug.
Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zum Punktabbau auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
- Informationen zur Löschung von Punkten auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
- Informationen zur Überliegefrist auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
- Flyer Rund um den Punkt auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
- Punktekatalog (Stand: 28.04.2020) auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
- Faltblatt: Neues Fahreignungs-Bewertungssystem ab 1. Mai 2014 auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur