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Bürgerservice

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Anzeige Erwerb Schusswaffen

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

 

Anzeige über 

den ERWERB von Schusswaffen aufgrund einer Waffenbesitzkarte ①

den ERWERB von Langwaffen durch Jagdscheininhaber ② Waffenerwerb (Jäger, Sportschütze, Waffensammler)