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Bürgerservice

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Aufgaben des Bürgermeisters

Der Bürgermeister, eines der drei Organe der Gemeinde, neben Rat und Verwaltungsausschuss wird von den Bürgerinnen und Bürgern nach den Vorschriften des Nds. Kommunalwahlgesetzes gewählt. Er ist hauptamtlich tätig, wird für die Dauer von 5 Jahren zum Beamten auf Zeit ernannt. Mit Ablauf seiner Wahlperiode und keiner Neuwahl erlischt der Beamtenstatus.

Er hat wichtige selbständige Entscheidungszuständigkeiten und leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der Verwaltung. Ebenso obliegt ihm die repräsentative Vertretung der Gemeinde nach außen.

Zu seinen Aufgaben gehören des weiteren die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses, des Rates und der Ortsräte außerdem die Erfüllung der ihm von Rat übertragenen Aufgaben.

Er hat die politischen Gremien alsbald über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten.
Auch die Einwohnerinnen und Einwohner sollen bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen informiert werden.
Der Bürgermeister kann hierzu Einwohnerversammlungen für die Gemeinde oder Teile des Gemeindegebietes durchführen.

 

Sprechstunde des Bürgermeisters

Es werden regelmäßig Sprechstunden - außer in der Zeit der Sommerferien - für die Bürgerinnen und Bürger Isernhagens durchgeführt.

Diese finden am Donnerstag in der Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr statt.

Es wird um vorherige Anmeldung gebeten.