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Baumschutzsatzung


Für die Siedlungsgebiete in der Gemeinde Isernhagen einschließlich der Kleingartengebiete wurde vom Rat am 09.07.2020 eine Baumschutzsatzung beschlossen.
Nach der Baumschutzsatzung Isernhagen sind die Baumarten
- Stileiche, Traubeneiche
- Winterlinde, Sommerlinde
- Bergulme, Flatterulme
- Rotbuche
- Hainbuche
- Kastanie
mit einem Stammumfang von mindestens 180 cm, gemessen in einer Höhe von 1 Meter über dem Erdboden geschützt.

Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 180 cm aufweist.
Ein geschützter Baum darf nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder in seiner typischen Erscheinungsform wesentlich verändert werden.
Außerhalb der Siedlungsgebiete sind einzelne Bäume und Gehölze über naturschutzrechtliche Festsetzungen, z.B. in Landschaftsschutzgebieten oder als Naturdenkmal und auch über Festlegungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Landschaftselemente zum Erhalt festgesetzt und dürfen nicht beeinträchtigt oder beseitigt werden.

Für Bäume, die nicht über die Baumschutzsatzung Isernhagen oder andere Vorgaben geschützt sind, gilt der allgemeine Arten- und Lebensraumschutz. Hierzu zählt, dass Bäume und Sträucher in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines Jahres nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen und auch in der übrigen Zeit Lebensstätten wildlebender Tiere, z.B. Bruthöhlen und Ruhestätten, nicht beeinträchtigt oder zerstört werden dürfen.

Bitte planen Sie bei Ihren Anfragen zu Bäumen auf Ihrem Grundstück einen zeitlichen Vorlauf für die Bearbeitung in der Gemeindeverwaltung ein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an baumschutzsatzung@isernhagen.de