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Bürgerservice

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Bei der Bundesnetzagentur über Post- und Paketdienstleister beschweren


In Deutschland ist die Versorgung mit wichtigen Post- und Paketdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gesetzlich garantiert. Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung. Sie geht dazu unter anderem Beschwerden nach, fordert Unternehmen zur Prüfung oder Stellungnahme auf und sammelt Informationen, die auf Defizite in der Versorgung hindeuten.

Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört zum Beispiel, dass

  • es ausreichend Briefkästen sowie Filialen und Shops für Postdienstleistungen gibt,
  • Briefe und Pakete an jedem Werktag zugestellt werden,
  • Briefe und Pakete an der angegebenen Anschrift durch Einwurf in den Hausbriefkasten beziehungsweise durch persönliche Aushändigung zugestellt werden und
  • im Jahresdurchschnitt 8 von 10 Briefen nach einem Werktag und 8 von 10 Paketen nach 2 Werktagen bei der Empfängerin oder dem Empfänger ankommen.

Wenn die Bundesnetzagentur durch gehäufte Beschwerden oder eigene Auswertungen Auffälligkeiten feststellt, fordert sie das jeweilige Postunternehmen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.

Haben Sie etwas zu beanstanden, sollten Sie sich mit einer Beschwerde zunächst an das betroffene Postunternehmen wenden und dieses zur Beseitigung der Mängel auffordern.

Bei anhaltenden oder wiederkehrenden Mängeln oder grundlegenden Qualitätsproblemen können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden:

  • Sie können Ihre Beschwerde an die Bundesnetzagentur per Post oder Online-Formular übermitteln.
  • Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt. Zusätz-liche Unterlagen können Sie zum Beispiel als Anhang über das Online-Formular hinzufügen.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Beschwerde und infor-miert Sie über ein mögliches weiteres Tätigwerden.

Ihre Beschwerde muss im Zusammenhang stehen mit den gesetzlichen Vorgaben zur 

  • Briefbeförderung,
  • Paketbeförderung oder
  • der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften.
     

Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel:

  • Schriftwechsel mit dem Postunternehmen

Sie können die Beschwerde kostenlos einreichen.

Es gibt keine Frist für die Beschwerde.

Die Bearbeitundsdauer beträgt im Durchschnitt eine Woche. Je nach Sachverhalt kann es auch zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen.

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

27.09.2023