Benennung von Straßen in der Gemeinde Isernhagen
Nach § 93 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG (Nds. Kommunalverfassungsgesetz) entscheiden die Ortsräte über Straßenbe- und Umbenennungen, Wege und Plätze, sofern sich diese ausschließlich innerhalb der Ortschaft befinden.