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Bürgerservice

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Bestattung anmelden


In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

Orientierungshilfe in schweren Stunden

Entscheidungen müssen beim Tode eines Angehörigen oft in Eile getroffen werden.
Wir möchten gern eine Orientierungshilfe zu den auftretenden Fragen geben:

 Wer berät mich - was muss ich beachten?

  • Welcher Friedhof ist der richtige?
  • Soll es ein repräsentatives oder eher schlichtes Grab sein?

Sterbefallmeldung 

Bei einem eingetretenem Todesfall wählen Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl aus.

Bestattungsinstitute

Die Friedhöfe Altwarmbüchen-alt, Altwarmbüchen-neu, Isernhagen K.B. und Neuwarmbüchen - überkonfessionell und vielfältig.


In Isernhagen haben Sie die Wahl zwischen vier kommunalen und zwei kirchlichen Friedhöfen.

Das Angebot an Bestattungsformen und Grabstätten, Kapellen und Trauerhallen ist entsprechend vielfältig. 

Anschriften aller Isernhagener Friedhöfe:

Altwarmbüchen - alt
Bernhard-Rehkopf-Straße 15, 30916 Isernhagen

Altwarmbüchen - neu
Hannoversche Straße 35, 30916 Isernhagen

Isernhagen K.B. - kommualer Teil -
Wildhagenweg, 30916 Isernhagen

Isernhagen K.B. - kirchlicher Teil -
Martin-Luther-Weg 3, 30916 Isernhagen

Neuwarmbüchen
Kapellenstraße 9, 30916 Isernhagen

Kirchhorst
Steller Straße 50, 30916 Isernhagen 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bestattung

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
  • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

Im Falle einer Urnenbestattung:

  • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

  • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
  • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
  • weitere notwendige Amtshandlungen,
  • Ausstellung eines Leichenpasses

Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Rechtsgrundlage