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Bürgerservice

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Eheschließung anmelden


 Wir wollen heiraten, Anmeldung der Eheschließung oder Aufgebot?

Anmeldung zur Eheschließung heißt es heute förmlich. Im Gegensatz zum früheren Aufgebot eine eher bürokratische Bezeichnung.
Mit dem Wegfall des Aufgebots entfiel auch der öffentliche Aushang. Was geblieben ist, die beabsichtigte Eheschließung ist mit den notwendigen Unterlagen (siehe unten) schriftlich beim Standesamt anzumelden.
Der Standesbeamte prüft die eingereichten Unterlagen auf eventuelle Ehehindernisse und nimmt die Anmeldung der Eheschließung entgegen.

Sind dem Standesbeamten während der Prüfung keine Ehehindernisse bekannt geworden, kann geheiratet werden. Ihren gewünschten Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab.
Achtung: Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden. 

Welches Standesamt ist für uns zuständig?

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie (einer der Verlobten ist ausreichend) Ihren gemeldeten Wohnsitz haben. Haben Sie mehrere Wohnsitze, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.

Trauzeugen, benötigen wir zwingend Trauzeugen?

Trauzeugen sind nicht mehr vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können. Des Weiteren ist es erforderlich, dass der Standesbeamte die Angaben der Trauzeugen (Name, Straße, Wohnort) vorab erhält, da diese Angaben für die Niederschrift über die Eheschließung relevant sind.

Wir haben keinen Wohnsitz in Isernhagen, wollen aber in Isernhagen heiraten. Was erledigen wir wo?

Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Standesamt an Ihrem Wohnort nach den notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und ob ein Termin für die Anmeldung vereinbart werden muss. Haben Sie Ihre Unterlagen zusammen, melden Sie die Eheschließung beim Standesamt an Ihrem Wohnort an und erklären bei der Anmeldung dem dortigen Standesbeamten, dass Sie in Isernhagen heiraten wollen. Der dortige Standesbeamte wird dann nach erfolgter positiver Prüfung die gesamten Unterlagen zu uns schicken. Anschließend müssten Sie im Standesamt Isernhagen vorbeikommen. Hier werden dann noch offene Fragen geklärt und die Gebühr (siehe unten) muss beglichen werden.

Samstagstrauungen werden zu folgenden Uhrzeiten vorgenommen:
11.00 Uhr, 12.00 Uhr, 13.00 Uhr und 14.00 Uhr


Samstag-Termine 2024:


12.10.2024 - dieser Termin ist leider schon ausgebucht -

07.12.2024

Termine 2025:

Eheschließungstermine für das Jahr 2025 können ab dem 01.10.2024 angefragt und reserviert werden. 

Samstag-Termine 2025:

22.03.2025

05.04.2025
12.04.2025
26.04.2025

10.05.2025
17.05.2025
24.05.2025

28.06.2025

05.07.2025

09.08.2025
23.08.2025

20.09.2025

18.10.2025
25.10.2025

06.12.2025
13.12.2025


Gebühren für die Anmeldung einer Eheschließung

Die Gebühr für die Anmeldung einer Eheschließung beträgt 50,00 €.

Die Gebühr für die Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbeteiligung beträgt 90,00 € bzw. 130,00 € wenn beide Eheleute nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Für die Eheschließung an Samstagen ist in Niedersachsen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € zu entrichten.

Unterlagen für die Eheschließung

Welche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist gerade bei Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall persönlich mit ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung:
Bei Fällen ohne Auslandsbeteiligung sind im Wesentlichen die folgenden Unterlagen beizubringen:

Familienstand ledig
• aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
• erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung). Diese Bescheinigung kann das Standesamt für Isernhagener Bürger/innen intern beim Meldeamt besorgen.
• gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Familienstand geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben
• aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
• erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung). Diese Bescheinigung kann das Standesamt für Isernhagener Bürger/innen intern beim Meldeamt besorgen.
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung oder Eheurkunde (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
• Nachweise über die Auflösung der Vorehen oder Lebenspartnerschaften (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk), Sterbeurkunde bei verwitweten.
Zusätzlich für Verlobte mit gemeinsamen Kindern
• die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
• Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.


Wo und wann melde ich meine Eheschließung an?
• Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein.
• Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.
• Wenn Sie nicht bei uns in Isernhagen wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt.
  Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann.
• Bitte benutzen Sie das Formular – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sie können dieses als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an.

Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.

Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.

Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.

  • Gebühr: 50,00 Euro
  • Gebühr: 50,00 Euro
    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt. Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.