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Bürgerservice

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Ehrenamtliche Tätigkeit


Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. In Niedersachsen sind 37 % der ab 14-jährigen Bevölkerung ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen:

Ehrenamtskarte in der Gemeinde Isernhagen


In seiner Sitzung am 17. Juni 2010 beschloss der Rat die Beteiligung der Gemeinde Isernhagen an der Einführung der Niedersächsischen Ehrenamtskarte (E-Karte).

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten soll bei den zahlreichen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgerns mit mehr als bloßen Worten ein herzliches “Dankeschön” für die Zeit und Kraft gesagt werden, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und zahlreichen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art sowie sonstige Vergünstigungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen kann im Internet unter www.freiwilligenserver.de eingesehen werden.

Die Gemeinde Isernhagen möchte beginnend folgende Vergünstigungen anbieten:

  • kostenloses Ausleihen von Stehtischen
  • Ermäßigung der Gebühr für die Nutzung der Begegnungsstätten für Privatfeiern um 20 %
  • kostenlose Büchereikarte
  • kostenloses Ausleihen einer Buttonmaschine.

Firmen, die Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber/innen geben möchten, wenden sich bitte an das Ordnungs- und Sozialamt.

Wer kann die E-Karte bekommen?

Die E-Karte kann erhalten, wer sich in Isernhagen

  • mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • seit mindestens drei Jahren oder seit Bestehen der Organisation
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
  • in einer Organisation ehrenamtlich engagiert und zum Stichtag mindestens 18 Jahre alt ist.

Niedersächsische Ehrenamtskarte
Im Rahmen der Digitalisierung wurde in Niedersachsen das Verfahren für die Beantragung der Ehrenamtskarte neu geregelt. Wie die Region Hannover mitgeteilt hat, muss die Antragstellerin/der Antragsteller das Antragsformular nicht mehr bei der Gemeinde einreichen, sondern beantragt die Ausstellung online über

www.freiwilligenserver.Ehrenamtskarte oder über  www.freiwilligenserver.de . Diesen Onlineantrag muss sich die Antragstellerin/der Antragsteller dann ausdrucken und bei ihrem/seinem Verein/Organisation bestätigen lassen. Diese Bestätigung muss dann ohne Beteiligung der Gemeinde direkt an die Region Hannover geschickt werden.

Personen, die bereits eine Ehrenamtskarte besitzen und bei der Antragstellung angegeben haben, dass sie über deren Ablauf informiert werden wollen, bekommen automatisch einen Link zum Formular. Dieses geänderte Antragsverfahren tritt ab sofort in Kraft.

Beachten Sie bitte auch unsere:

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