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Bürgerservice

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Erschließungsbeiträge


Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage (z.B. zum Anbau bestimmte öffentliche Straßen, Wege und Plätze, an denen Wohn- und/oder Gewerbebebauung zulässig ist) nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) erhoben. Beitragspflichtig sind die Eigentümer derjenigen Grundstücke, denen durch die Herstellung der Straße die Bebaubarkeit ihres Grundstückes vermittelt wird.
Von den Beitragspflichtigen sind 90 % des Erschließungsaufwandes zu tragen. 


An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

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