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Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen


Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
    • Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
    • Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
    • Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
    • Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
    • Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
    • Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
    • Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für:

  • bildende Kunst,
  • darstellende Kunst,
  • Literatur,
  • Musik,
  • Tanz,
  • Folklore,
  • Architektur,
  • Mode,
  • Design,
  • Grafik,
  • Film,
  • Fotografie,
  • neue Medien,
  • künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.

Die Höhe der Förderung hängt davon ab,

  • wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
  • wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
  • wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.

Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

  • Sie gehen auf die Internetseite der Bundesregierung und laden dort das Antragsformular herunter.
  • Sie füllen den Antrag für Ihr Projekt elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
  • Sie senden den unterschriebenen Antrag zusammen mit den sonstigen erforderlichen Unterlagen per Post an das Referat K 44 bei BKM. Den Antrag senden Sie bitte auch per E-Mail an K44@bkm.bund.de .
  • Sie erhalten von der BKM eine Eingangsbestätigung.
  • Ihr Antrag wird von der BKM an eine Jury mit Fachleuten für deutsch-polnische Kulturbeziehungen weitergeleitet. Die Jury berät die BKM bei Ihrer Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Die BKM informiert Sie per Post über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Mit dem Zuwendungsbescheid vom BVA bekommen Sie die Information, wie Sie die Fördermittel anfordern können.
  • Sie können die Fördermittel anfordern, wenn Sie diese innerhalb von 6 Wochen nach der Auszahlung für eine Zahlung brauchen.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie das Geld aus der Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.

Anträge können stellen:

  • In Deutschland ansässige
    • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
      • Vereine
      • Stiftungen
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts
      • Körperschaften
      • Anstalten
      • Stiftungen
    • kommunale Gebietskörperschaften
      • Gemeinden
      • Landkreise
    • gemeinnützige kirchliche Träger

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren
  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen
  • Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Kosten- und Finanzierungsplan inklusive
    • vorhandene Eigenmittel
    • zugesagte oder in Aussicht gestellte Drittmittel
    • beantragte Fördersumme
  • Gegebenenfalls weitere Finanzierungsanträge und –zusagen von Dritten
  • Projektbeschreibung mit
    • Begründungen und Erklärungen
    • Ziel und Zweck des Projekts
    • Arbeitsmethoden
    • erwartete Ergebnisse
    • Bedeutung der Maßnahme für den Träger des Projekts
  • Programm mit zeitlichem Ablaufplan der einzelnen Aktivitäten
  • Aufstellung der Projektmitarbeiter/innen mit Hinweis auf ihre Qualifikation und Exposé der Themen,
  • bei Kostenpositionen ab EUR 500: mindestens 3 formlose Kostenauskünfte
  • für eingetragene Vereine: chronologischer Auszug aus dem Vereinsregister über Vertretungsberechtigung
  • Vorberechnung für Publikationen
  • Werkvertrag/befristeter Arbeitsvertrag/Honorarvertrag der Projektmitarbeiter/innen
  • Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie  folgende Unterlagen einreichen:

  • Verwendungsnachweis für die erhaltenen Fördermittel
  • Sachbericht
  • Antragstellung:
    • für das Folgejahr: bis zum 30. September (Eingangsstempel)
    • für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31. März (Eingangsstempel)
    • vor Beginn des Projekts
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende des Projekts
  • in der Regel 2 bis 4 Monate
  • Formulare notwendig: ja
  • Online-Verfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • persönliches Erscheinen erforderlich: nein

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

  • Projektförderung auf der Grundlage des deutsch-polnischen Vertrages vom 17. Juni 1991
03.08.2020