Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern jedoch nicht Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden, muss der Schein nicht umgetauscht werden und bleibt somit gültig.
Der Antrag ist persönlich schriftlich zu stellen.
Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.
Gegenüberstellung Klassen
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alt
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neu
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1
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A unbeschränkt
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1 A
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A beschränkt
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1 B
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A1
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2
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C, CE, T
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2*
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D. DE
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3
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B, BE, C1, C1E
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3*
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D1, D1E
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4
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M
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5
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L
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Mofa
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Mofa
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Krankenfahrstühle
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Krankenfahrstühle
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*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Führerschein
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Personalausweis
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original Unterschrift auf Behördenvordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt maximal vier Wochen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr