Gartenabfall Entsorgung
Nr. 99001005004000Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Grüngutannahmestellen
Wer als Privatperson Grünschnitt entsorgen möchte kann diesen in Isernhagen an folgenden Orten abgeben.
Kirchhorst Krümpelweg 10
Isernhagen N.B. Am Ortfelde 72
Isernhagen F.B. Hauptstraße 25 a
Öffnungszeiten: Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Annahme von Baum-, Hecken- und Strauchschnitt sowie Laub aus Privathaushalten bis zu 1 m³.
Rasenschnitt und andere Bioabfälle werden hier nicht angenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Was sollte ich noch wissen?
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz