Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunden
Das Standesamt stellt Ihnen 4 Geburtsurkunden gebührenfrei aus:
Je eine Urkunde für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Erziehungsgeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe.
Weitere Urkunden können Sie in beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später jederzeit beim Standesamt ausstellen lassen. Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 10,00 EUR, jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde kostet 5,00 EUR.
Die Gebühr kann nur in bar gezahlt werden. Kredit- und EC-Karten können leider nicht akzeptiert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Formulare
- Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
Gebühren
- Gebühr: 10,00 Euro
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 50,00 Euro
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - Gebühr: 5,00 Euro
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde