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Bürgerservice

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Geburtsurkunde Ausstellung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Geburtsurkunden

 Das Standesamt stellt Ihnen 4 Geburtsurkunden gebührenfrei aus:
Je eine Urkunde für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Erziehungsgeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe. 

Weitere Urkunden können Sie in beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später jederzeit beim Standesamt ausstellen lassen. Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 10,00 EUR, jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde kostet 5,00 EUR.

Die Gebühr kann nur in bar gezahlt werden. Kredit- und EC-Karten können leider nicht akzeptiert werden.

Gebühren

  • Gebühr: 70,00 Euro
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • Gebühr: 15,00 Euro
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr: 7,50 Euro
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Formulare