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Geodaten und Metadaten für Geodatendienste im Bereich Gewässernetz anpassen


Wenn Ihnen auffällt, dass das digitale Gewässernetz nicht den Gegebenheiten vor Ort entspricht, können Sie dies anzeigen. Dies geschieht in Form einer Anpassung, Ergänzung oder Löschung von Daten (Geodaten oder Metadaten) zu einem Gewässer bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Diese Daten werden dann im digitalen Gewässernetz aktualisiert. Das Gewässernetz ist eine Datenbank mit Gewässern innerhalb des Landes Niedersachsens. Bitte beachten Sie, dass die für die Angabe alle notwendigen Informationen vorliegen. Dazu gehören die Angaben Koordinaten des Gewässerabschnitts, Gewässername, Gewässerkennzahl, Anschluss an das digitale Gewässernetz und ggf. die Lageskizze und Abfrage über regelmäßiges trockenfallen des Gewässers. Fehlende Informationen können Sie online aus der Umweltkarte Niedersachsen entnehmen. Ihre Anzeige ist kostenlos.

  • Haben Sie Geodaten oder Metadaten für Geodatendienste im Bereich Gewässernetz, können Sie diese dem Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz anzeigen.
  • Die Angaben können Sie auch schriftlich beantragen, dafür finden Sie die notwendigen Dokumente auf der Webseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
  • Ihnen stehen alle aktuellen und relevanten Informationen auf der Webseite der Umweltkarte Niedersachen zur Verfügung.
  • Ihnen steht dafür auch ein Online-Dienst zur Verfügung. Sie erhalten nach der Online-Antragsstellung eine automatische Empfangsbestätigung.
  • Die zuständige Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Angabe von Geodaten und Metadaten für Geodatendienste im Bereich Gewässernetz notwendig sind.
  • Sie erhalten eine Ablehnungsmitteilung oder ggf. eine Eingangs- oder Anzeigebestätigung von der Behörde.
  • Prinzipiell müssen Geodaten einen direkten oder indirekten Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet aufweisen.
  • Sie müssen dazu in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Sich auf das Land Niedersachsen beziehen,

2. In elektronischer Form vorliegen,

3. Zur Verfügung gestellt werden und

4. Zum Thema Gewässer passen.

  • Lageskizze des Gewässers (optional)
  • Vertretervollmachten (optional)

Es gibt keine Frist.

Es existiert keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.  Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Monaten dauern.

Falls Sie das Gewässer, über das Sie die Angaben machen, in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufnehmen lassen wollen, müssen Sie es zusätzlich als regelmäßig trockenfallend anzeigen.

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

18.11.2022