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Hundehaltung Anmeldung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist, (da die ersten drei Monate steuerfrei sind)
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Sauberes Isernhagen - Hundehinterlassenschaften

Sauberes Isernhagen - Hundehinterlassenschaften

Sauber ist schöner!
Das Ordnungs- und Sozialamt erhält immer wieder Beschwerden über mit Hundekot verschmutzte Gehwege, Kinderspielplätze und vor allem öffentliche Grünanlagen.

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Geschäfte ihrer Vierbeiner zu entfernen. 

Begleitpersonen der Hunde werden daher nicht nur gebeten, Verunreinigungen der genannten Verkehrsflächen durch die Tiere unverzüglich zu beseitigen.
Wir sind der Überzeugung, dass Sie nicht zu den rücksichtslosen und damit verantwortungslosen Hundehalterinnen/Hundehaltern zählen. Aber wie informiert und überzeugt man die Uneinsichtigen? Auch durch Ihre Mithilfe, durch freundliche Aufklärung! Nebenbei bemerkt, handelt es sich hierbei tatsächlich um eine Unterlassung, die mit einem Betrag in Höhe von 50,00 Euro bis 100,00 Euro geahndet werden kann. 

Und was ist mit der Hundesteuer?
Viele Hundehalterinnen und Hundehalter halten die Hundesteuer für eine Reinigungsgebühr. Dies ist nicht richtig. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen dem allgemeinen Haushalt der Kommune zu.

Hier noch einige Tipps zum Umgang mit Hunden und Mitmenschen:

Hundekot dort vermeiden, wo er stört
Den Platz für das „Geschäft“ wählt der/die Hundehalter/in aus! Wer den Kot des Hundes auf Gehwegflächen oder in öffentlichen Grünanlagen belässt und wer den Hund auf Kinderspielplätzen führt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld - wie oben erwähnt..

Wenn es doch passiert: beseitigen!
Tüten hat jede/r. Sie lassen sich überall hin mitnehmen und sind gut geeignet, den Hundekot aufzuheben und anschließend geruchsfrei zu verschließen (wie ein Handschuh über die Hand stülpen – Haufen greifen - Tüte umkrempeln – Tüte verknoten – fertig).
Die Tüte kann dann in den Hausmüll oder in jeden öffentlichen Papierkorb geworfen werden. Bitte halten Sie sich an diese Tipps und zeigen Sie Verständnis, wenn andere Sie darauf ansprechen. Gegenseitige Rücksichtnahme bewirkt viel.

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Rechtsgrundlage