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Bürgerservice

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Hundesteuer Festsetzung


Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Hundesteuerbeträge

Die Steuer beträgt jährlich in der Gemeinde Isernhagen

a) für den ersten Hund 108,00 €

b) für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund 180,00 €

c) für einen gefährlichen Hund 612,00 € 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Rechtsgrundlage