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Kurzfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen


Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:

  • Spielfilm bis 10 Minuten Laufzeit
  • Spielfilm von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
  • Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit

Zusätzlich vergibt die BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.

Von den Jurys ausgewählte Kurzfilme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:

  • nominierte Kurzfilme: 15.000 EUR
  • ausgezeichnete Kurzfilme: 30.000 EUR
  • mit dem Sonderpreis ausgezeichnete Filme: 20.000 EUR

Wer den Preis empfängt, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.

Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.

Vorschlag online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
  • Die Jurys des Deutschen Kurzfilmpreises beraten über die wettbewerbsfähigen Filmvorschläge. Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jurys.
  • Die Nominierten werden über die Nominierung telefonisch als auch per E-Mail und Post informiert und zur Preisverleihung eingeladen.
  • Während der Preisverleihung bekommt die Produzentin oder der Produzent des Films die Auszeichnung überreicht.
  • Die (Förderungs-)Prämie bekommt der Hersteller des Films mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • Verbände und Einrichtungen des deutschen Films, zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend):
    • deutsche Filmhochschulen
    • (Kurz-)Filmfestivals von überregionaler Bedeutung
    • (Kurz-)Filmverleiher
    • AG Kurzfilm
    • AG Animationsfilm
    • AG DOK
    • Kurzfilm Agentur Hamburg e.V.
    • interfilm Berlin
    • Länderförderer
    • Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V.

Weitere Voraussetzungen:

  • der vorgeschlagene Film muss im Jahr der Preisvergabe oder im Jahr davor fertiggestellt worden sein
  • der vorgeschlagene Film muss eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung haben:
    • die Originalsprache des Films ist Deutsch oder
    • die Regie wurde von einer Person geführt
      • mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
      • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
      • der Schweiz
    • und mindestens eine Produzentin oder Produzent
      • hat eine deutscher Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz in Deutschland und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
      • eines Vertragsstaats des Abkommens über den EWR oder
      • der Schweiz
    • der finanzielle Anteil der Herstellenden mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland muss mindestens so groß sein wie die größte gegebenenfalls summierte ausländische Herstellerbeteiligung
  • der Film muss in deutscher Sprachfassung oder als für die Kinovorführung taugliche, deutsch untertitelte Fassung vorgelegt werden
  • der Film darf nicht in der Vergangenheit am Auswahlverfahren für den Deutschen Kurzfilmpreis teilgenommen haben
  • die Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG) liegt vor
  • die FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) liegt vor
  • der Film darf der Jury vorgeführt werden
  • der Film darf im Rahmen der Vergabe des Deutschen Kurzfilmpreises vorgeführt werden
  • der Film darf in Ausschnitten im Fernsehen und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ausgestrahlt werden
  • der Film darf in Ausschnitten und/oder über Film-Stills auf den einschlägigen BKM- und Deutscher Kurzfilmpreis-Internetseiten sowie den dazugehörigen Social Media-Auftritten präsentiert werden
  • der Film darf auf Kinotournee in ausgewählten deutschen Städten vorgeführt werden

Mit dem Vorschlag müssen Sie als vorschlagsberechtigte Stelle einreichen:

  • Rechteerklärung des Herstellers beziehungsweise der rechtehaltenden Person
  • vorgeschlagenen Film per Upload auf von BKM zugewiesene Plattform
  • Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG)
  • FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)

Es fallen keine Kosten an.

Sie müssen die Vorschläge bis zum 15.05. des Jahres einreichen.

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

05.01.2024

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.