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Bürgerservice

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Rentenversicherung


Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

Rentenberatung in Isernhagen

Um die Rentenantragstellung zu erleichtern findet eine entsprechende Sprechstunde durch den Versichertenältesten/Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung statt:

jeden 2. und 4. Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
im Rathaus, Bothfelder Straße 29, im Raum neben der Informationsstelle statt.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch feste Termine, um Wartezeiten zu vermeiden.
Außerhalb der Sprechstunden können Sie diese Termine unter folgenden Rufnummern vereinbaren:

Rentenberater:

Herr Gerd Zufall
Telefon 0511 66 66 23

Beglaubigungen in Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten werden durch das Bürgerbüro wahrgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).  Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Unterstützende Institutionen

Die Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) sowie der Landkreis und die kreisfreien Städte stellen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung, bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an die Deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten.