Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Nr. 99015007012000Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag bei einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 % ausgestellt. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Ausweis erstmalig oder auf Grund einer Änderung der wesentlichen Antragsvoraussetzungen neu ausgestellt werden muss.
Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise in den folgenden Leistungen:
- Erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
- Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie