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Bürgerservice

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Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung

Das Bundesmeldegesetz (§ 42, § 50 und § 36) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen

  • an Religionsgesellschaften des Ehegatten
  • zu Altersjubiläen
  • zu Ehejubiläen
  • an Parteien, Wählergruppen und andere im Zusammenhang mit Wahlen
  • an Adressbuchverlage
  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte schriftlich dem Bürgerbüro mit oder nutzen das entsprechende Formular im Rathaus, Bürgerbüro, Bothfelder Str. 29 in Altwarmbüchen, Tel.: 0511/6153-300.