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Bürgerservice

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Zuschüsse zu Veranstaltungen der politischen Bildung beantragen (Richtlinienförderung)


Bei Organisationen, die über eine eigene Bildungsstätte verfügen, beträgt die Fördersumme in der Regel bis zu EUR 50,00 pro Programmtag sowie pro Teilnehmerin oder Teilnehmer. Wenn Ihre Organisation über keine eigene Bildungsstätte verfügt, können Sie bis zu EUR 40,00 erhalten.

Die Bedingungen für die Zuschüsse sind in den „Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)“ (Förderrichtlinien) festgelegt.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie als Organisation das Anerkennungsverfahren der BpB erfolgreich durchlaufen haben. Als sogenannter „anerkannter Träger“ stellen Sie dann einen Jahresantrag für das Folgejahr. Nach positiver Prüfung dieses Antrags legt die BpB ein voraussichtliches Jahreskontingent (maximale Jahresfördersumme) für Sie fest.

Bis zur Höhe Ihres Jahreskontingents erhalten Sie dann auf Antrag Zuschüsse zu einzelnen, abgegrenzten Vorhaben beziehungsweise Veranstaltungen (Projektförderung).

Die Zuschüsse, sogenannte Zuwendungen, decken einen Teil Ihrer Ausgaben. In der Regel sollte Ihre Veranstalter-Eigenleistung (zum Beispiel Teilnahmebeiträge, Spenden oder Arbeitsleistung Ihres hauptamtlichen Personals) mindestens 15 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen betragen.

Sie haben keinen Anspruch auf Förderung oder Gewährung einzelner Zuwendungen. Die BpB entscheidet darüber unter anderem auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ihren Antrag auf Richtlinienförderung müssen Sie online oder schriftlich bei der BpB einreichen.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuschüsse für einzelne Bildungsmaßnahmen aus Ihrem Jahreskontingent können Sie online oder schriftlich bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) stellen.

Online-Verfahren

  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und Unterlagen. Füllen Sie den Antrag online aus und laden Sie die benötigen Unterlagen hoch (in den Dateiformaten PDF, JPG oder PNG; maximal 5 Megabyte pro Datei).
  • Nach Login in Ihrem Organisationskonto und Authentifizierung über Ihren Personalausweis mit Online-Funktion können Sie den Antrag an die BpB senden.
  • Die BpB prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit sowie fristgerechten Eingang und meldet sich bei Ihnen, wenn weitere Unterlagen oder Nachweise benötigt werden.
  • Zudem prüft sie, ob Ihr Vorhaben inhaltlich und finanziell den Förderrichtlinien entspricht.
  • Bei positiver Prüfung: Die BpB sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid per Post.
  • Bei Ablehnung der Maßnahme erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie Abschlagszahlungen beantragen.
  • Die Verwendung der Fördermittel weisen Sie der BpB im Anschluss nach.

Schriftlich per Post

  • Laden Sie die Antragsformulare sowie Vordrucke auf der Internetseite der BpB herunter und drucken Sie sie aus.
  • Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge beziehungsweise Vordrucke sowie die jeweiligen formlosen Unterlagen senden Sie per Post an die BpB.
  • Die BpB prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit sowie fristgerechten Eingang und meldet sich bei Ihnen, wenn weitere Unterlagen oder Nachweise benötigt werden.
  • Zudem prüft Sie, ob Ihr Vorhaben inhaltlich und finanziell den Förderrichtlinien entspricht.
  • Bei positiver Prüfung: Die BpB sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid per Post.
  • Bei Ablehnung der Maßnahme erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid per Post.
  • Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie Abschlagszahlungen beantragen.
  • Die Verwendung der Fördermittel weisen Sie der BpB im Anschluss nach.

Voraussetzungen

Eine Richtlinienförderung können beantragen:

  • Organisationen, die anerkannte Träger der politischen Bildung sind

Weitere Voraussetzung:

  • das Anerkennungsverfahren bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) wurde erfolgreich abgeschlossen und ein Jahreskontingent wurde erhalten,
  • die Thematik Ihrer Veranstaltung liegt im erheblichen Bundesinteresse,
  • hat überregionale Bedeutung und
  • entspricht den didaktischen Voraussetzungen der politischen Bildung (zum Beispiel angemessene Darstellung inhaltlich oder politisch kontroverser Positionen, Beachtung des Überwältigungsverbots nach Beutelsbacher Konsens)
  • Ihre Veranstaltung ist allgemein zugänglich
  • der Veranstaltungsort ist in Deutschland oder
  • am Sitz von Organen der Europäischen Union (zum Beispiel in Brüssel oder Umland)
  • in Ausnahmefällen sind grenznahe Tagungsorte im benachbarten Ausland möglich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Ausgefüllter Ausgaben - und Finanzierungsplan (Vordruck 2)
  • Als formlose Unterlagen:
    • Aussagekräftiges Konzept mit Lernzielbeschreibung;
    • Beschreibung der Zielgruppe;
    • Anzahl der erwarteten Teilnehmenden;
    • Programm, aus dem Inhalt und Dauer sowie die jeweiligen Referierenden, der Tagungsort und die Tagungsstätte ersichtlich sind;
    • Darstellung der Allgemeinzugänglichkeit der Veranstaltung (zum Beispiel Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Medien).
  • Wenn Sie den Antrag per Post schicken zusätzlich:
    • Unterzeichnetes Anschreiben
    • Antragsvorblatt Option A

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Jahresantrag für das Folgejahr müssen Sie spätestens bis zum 30.11. des laufenden Jahres einreichen.

Anträge für einzelne Bildungsmaßnahmen stellen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bei Veranstaltungen aus aktuellem politischem Anlass sind in Ausnahmefällen kürzere Fristen möglich.

Den Verwendungsnachweis reichen Sie im Regelfall spätestens 2 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gemäß Zuwendungsbescheid ein.
 

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitungsdauer des Antrags: in der Regel 10 Tage bis 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

08.07.2021