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Bürgerservice

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Zwischenzähler Schmutzwassergebühren

In Isernhagen besteht die Möglichkeit, die o.g. Wassermengen unter bestimmten Voraussetzungen von der Abwassergebühr abzusetzen und somit öffentliche Abgaben zu sparen.

Die Voraussetzungen hierfür sind in § 12a Abs. 6 der Entwässerungsabgabensatzung (EaS) der Gemeinde Isernhagen geregelt.
Es können nur Wassermengen, die über den Zwischenzähler erfasst werden von der Abwassergebühr abgesetzt werden. (§12a Abs. 5 iVb. mit Abs. 6 EaS).
Um einen Zwischenzähler bei der Gebührenabrechnung berücksichtigen zu können, muss der Abrechnungsstelle (hier der Wasserverband im Auftrage der Gemeinde Isernhagen) aber bekannt sein, dass es bei Ihnen einen solchen Zähler gibt, dass dieser den Vorschriften des Eichgesetzes entspricht und wie bzw. wo der Zähler in Ihr Leitungsnetz integriert ist. Auch muss nachvollziehbar sein, welchen Anfangsstand der Zähler hatte.
Von Installateuren werden zum Teil auch gebrauchte und nachgeeichte Zähler eingebaut, so dass der Anfangsstand nicht immer 0 cbm ist.

Die Zwischenzähler werden deshalb nach dem Einbau von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Gemeinde abgenommen.